FP-Solartechnik
Sparen Sie klimafreundlich Stromkosten

AGB für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen durch die FP-Solartechnik

Stand: 01. Januar 2023

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FP Solartechnik, vertreten durch Herr Pospischil und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welche die unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Etwaige Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht, unabhängig davon, ob wir diese ausdrücklich abgelehnt haben oder nicht.

Vertragsabschluss
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Änderungen auf Grund der technischen Weiterentwicklung bzw. Verfügbarkeit von Produkten sind vorbehalten. Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens findet in der Regel eine Vor-Ort-Begehung statt. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behalten wir uns das Recht vor, die versprochene Leistung unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung zustande. Mündlichen Zusagen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (§126 BGB), ebenso nachträglichen Vertragsänderungen.

Leistungsumfang
Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle aufgeführten Leistungen und Bestandteile werden mit dem Kunden besprochen und richten sich nach Bedarf, bestmöglicher Anordnung am Dach und Verfügbarkeit. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich montierten Modulleistung.

Zahlungsbedingungen
Alle Entgelte verstehen sich incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies wird in der Rechnung/Abschlagsrechnung gesondert ausgewiesen (§ 14 UstG). Die Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden entsprechen dem § 288 BGB bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montag der vom Kunden bestellenten Komponente. Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistung von FP Solartechnik ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilernetzbetreiber vorgenommen wird. Sollten sich Material- und/oder Installationskosten vom Bestellzeitpunkt bis zur Lieferung durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10% erhöhen, sind wir berechtigt dies Erhöhung an den Kunden weiter zu geben. Dies gilt wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Dies ist durch FP Solartechnik  nach bekanntwerden sofort anzuzeigen. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten.

Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montage sicher zu stellen. Falls Baugenehmigungen bzw. Statik-Prüfungen erforderlich sind müssen dies vom Auftraggeber rechtzeitig vor Montagebeginn eingeholt werden. Für Mängel an der Anlage die auf vor Montagebeginn vorhandene mangelhafte Bausubstanz zurückzuführen sind übernehmen wir keine Haftung. Ebenso übernehmen wir kein Haftung für den Fall, dass die Anlage sich als nicht vereinbar mit dem Baugesetzbuch bzw. den Bauordnungen der Länder und anderer öffentlich rechtliche Bestimmungen herausstellt. Der Auftraggeber gestattet uns und von uns beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. Im Falle des Annahmeverzugs bzw. einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers sind wir berechtigt Schadensersatz zu fordern.

Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang
Fristen und Termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die Schriftform nach AGB gewahrt ist. Nimmt der Auftraggeber die zur Einhaltung der Fristen und Termine die notwendige Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vor, verlängert sich die Frist entsprechen der Dauer der Behinderung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Verspätung zu vertreten hat. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Anordnungen des uns vorübergehend erschweren bzw. unmöglich machen die vereinbarte Leistung zu erbringen, haben wir auch nicht zu vertreten. Wir haften entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wir ausgeschlossen. Bei Materiallieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. Beschädigung der vertraglich geschuldeten Ware auf den Auftraggeber über sobald die Ware übergeben wird.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigenturm an allen gelieferten und montierten Elementen/Komponenten des Vertragsgegenstandes geht erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir alleiniger Eigentümer. Bei Zahlungs-verzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte bzw. montierte Ware zurückzufordern. Die Kosten für die Demontage, Rückgabe und technische Veränderungen trägt der Auftraggeber. Wir übernehmen keine Haftung für die beschriebenen Kosten. Bis zum Eigentumsübergang hat der Auftraggeber die gelieferte bzw. montierte Ware/Anlage entsprechend zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und üblichen Risiken zu versichern. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes die Ware/Komponenten anderweitig zu Verpfänden bzw. Sicherungsübereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen bzw. sonstigen Verfügungen und Eingriff Dritter ist der Auftraggeber verpflichten auf das Eigentum der Solartechnik Frank Pospischil hinzuweisen und uns in Schriftform zu unterrichten.

Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Anlage. Die Abnahme gilt als erfolgt wenn der Auftraggeber die Anlage nicht innerhalb der vereinbarten Frist abnimmt bzw. die Anlage vorbehaltslos in Gebrauch genommen wird.
Gewährleistung/Herstellergarantie
Für Mängel haften wir wie folgt: Sachmängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung in Schriftform anzuzeigen. Der Auftraggeber haftet für Schäden infolge verspäteter Anzeige. Die Verjährung der Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Kaufverträge mit Montageleistung (2 Jahre). Mängel bei der Abnahme werden auf unsere Kosten in einer angemessen Frist nacherfüllt. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung nach § 638 BGB mindern. Der Auftraggeber darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch qualifizierte Fachfirmen warten und instand halten. Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Anlagekomponenten haben. Von der Gewährleisten ausgeschlossen sind Schäden infolge von übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße Behandlung und nichteinhalten der Betriebsanweisung. Dies gilt auch für Schäden, die von uns nicht beauftragen Dritten bei Instandsetzung oder Veränderung der Anlage entstanden sind. Wenn und soweit die Hersteller aufgrund eines Garantievertrags eine Garantieleistung an uns erbringen, treten wir diese Garantieansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber ab. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen.

Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher, hat er folgendes gesetzliches Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufen auszuüben, müssen Sie dies uns gegenüber eindeutig erklären. (Brief, Fax, E-Mail)
FP Solartechnik
Frank Pospischil
02708 Löbau, Löbauer Straße 44a
Fax.: +4935854137751
E-Mail: frankpospischil@t-online.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen. Wurde mit den Arbeiten nach Absprache während der Widerrufsfrist begonnen, so müssen Sie einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Haftung
Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine gilt nicht für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder grobe Pflichtverletzung beruhen
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
- Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie
- Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. Pflichten, Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhalten der Vertragspartner vertraut. Die Haftung für die Verletzung wesentlichen Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen diese Vertrags so wesentlich berühren, dass Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr in einem Verhältnis zueinander stehen, so kann jede Partei eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen. Es gilt §313 BGB bleibt unberührt. Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist unser Sitz
Gerichtsstand: Löbau


 
 
 
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